| Antragsteller*in: | Mo Falke (AStA) |
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DA1: Beauftragung des Satzungsausschusses zur Erarbeitung eines Arbeitspakets für die Überarbeitung von Satzung und Ordnungen, insbesondere zu Sperrungen und Finanzen
Antragstext
Das 54. Studierendenparlament beschließt:
- Der Satzungsausschuss wird beauftragt, die Satzung der Studierendenschaft,
die Finanz- und Haushaltsordnung, die Fachschaftsrahmenordnung, die
Wahlordnung sowie die Geschäftsordnung des Studierendenparlaments zu
sichten und ein umfassendes Arbeitspaket für deren Überarbeitung zu
erarbeiten.
- Der Satzungsausschuss konzentriert sich dabei insbesondere auf:
- die Regelungen zu Sperrungen, Voraussetzungen, Zuständigkeit,
Verfahren und Aufhebung einer Sperrung, sowie - die Finanzführung der Studierendenschaft und ihrer Fachschaften,
Fachschaftsräte, Initiativen und Projektbereiche, insbesondere
Kassenführung, interne Kontrollmechanismen und laufende
Rechenschaftspflichten.
- die Regelungen zu Sperrungen, Voraussetzungen, Zuständigkeit,
- Darüber hinausgehende Unstimmigkeiten, Regelungslücken und Widersprüche
zwischen den in Ziffer 1 genannten Ordnungen sind ebenfalls zu
identifizieren und in das Arbeitspaket aufzunehmen.
- Das Arbeitspaket soll insbesondere enthalten:
- eine Bestandsaufnahme der identifizierten Regelungslücken und
Unstimmigkeiten je betroffener Ordnung, - konkret ausformulierte Änderungsvorschläge (Normtexte) mit Angabe
der jeweils betroffenen Paragraphen, - eine Übersicht der für die jeweilige Änderung erforderlichen
Mehrheiten und Verfahren, insbesondere soweit unterschiedliche
Quoren zwischen Satzung, Finanz- und Haushaltsordnung sowie
Fachschaftsrahmenordnung zu beachten sind, - eine Priorisierung der einzelnen Vorschläge sowie Hinweise auf noch
offene, vertieft zu prüfende Rechtsfragen.
- eine Bestandsaufnahme der identifizierten Regelungslücken und
- Der Satzungsausschuss kann zur Erarbeitung des Arbeitspakets weitere
Gremien und Personen konsultieren und hinzuziehen, insbesondere den
Haushaltsausschuss, den AStA sowie die Fachschaftsrätekonferenz.
- Das Arbeitspaket ist so rechtzeitig vor Ende der Wahlperiode des 54.
Studierendenparlaments fertigzustellen, dass es dem Satzungsausschuss des
ab Oktober amtierenden 55. Studierendenparlaments zur unmittelbaren
Weiterarbeit und Vorbereitung konkreter Beschlussvorlagen übergeben werden
kann. Ziel ist ausdrücklich nicht die abschließende Beschlussfassung über
die Änderungen durch das 54. Studierendenparlament, sondern die
inhaltliche und verfahrensmäßige Vorarbeit für den neuen
Satzungsausschuss.
- Das Präsidium wird gebeten, das Arbeitspaket dem Satzungsausschuss des 55.
Studierendenparlaments unmittelbar nach dessen Konstituierung zuzuleiten
und in der ersten Sitzung des 55. Studierendenparlaments einen
entsprechenden Tagesordnungspunkt vorzusehen.
Begründung
Bei der Befassung mit den geltenden Ordnungen der Studierendenschaft hat sich gezeigt, dass
insbesondere der Bereich der Sperrungen unvollständig geregelt ist: Der Sperrungsbegriff in
§ 2 Abs. 2 FHO erfasst nur finanzielle Wirkungen, nicht aber in der Praxis relevante Fragen wie
Dienstleistungssperren oder Handlungsbeschränkungen. Zudem existiert bislang nur ein
einziger kodifizierter Sperrungsgrund (§ 34 Abs. 3 FHO, fehlender Rechenschaftsbericht),
während für andere gravierende Pflichtverstöße kein Verfahren vorgesehen ist.
Auch im Bereich der Finanzführung bestehen Lücken, etwa bei der zeitlichen Vorgabe für
Kassenanordnungen, der internen Kassenprüfung auf Fachschaftsebene oder der Dokumentation
interner Prozesse. Für einzelne Mitglieder von Fachschaftsräten fehlt zudem jeder
Abwahlmechanismus.
Da diese Fragen mehrere Ordnungen (Satzung, FHO, FSRO, GO) gleichzeitig betreffen und
teils unterschiedliche Beschlussquoren gelten (u. a. 2/3-Mehrheit für Änderungen der
Fachschaftsrahmenordnung nach § 14 FSRO gegenüber einfacher Mehrheit der Mitglieder bei
Satzung und FHO), ist eine koordinierte, ausschussgestützte Bearbeitung sachgerechter als
Einzelanträge aus der Mitte des Parlaments.
Da Ausschüsse gemäß § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu Beginn jeder Wahlperiode neu
besetzt werden, kann das 54. Studierendenparlament den Satzungsausschuss des
55. Studierendenparlaments nicht bindend beauftragen. Dieser Antrag zielt daher bewusst
nicht auf eine abschließende Beschlussfassung noch in dieser Wahlperiode, sondern auf die
Erarbeitung eines vollständigen, unmittelbar weiterverwendbaren Arbeitspakets, das dem neuen
Satzungsausschuss ab Oktober einen zügigen Einstieg in die konkrete Beschlussfassung
ermöglicht.

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