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Kommentare
Mo Falke:
vielen Dank für die Anregung, bzw. den Hinweis. Es ist bisher noch nicht zur erneuten Wahl gekommen, da - soweit wir das nachvollziehen können - der Prozess bisher von Seiten des PhoQS leider noch nicht angestoßen wurde. Nach §4 Abs. 5 der Verwaltungs- und Benutzungsordnung des PhoQS muss das studentische Mitglied im Vorstand von den Fachschaften derjenigen Fakultäten, deren Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer im PhoQS mitwirken, nominiert und anschließend vom Vorstand des PhoQS vorgeschlagen werden. Anschließend können wir die Wahl hier im StuPa durchführen.
Wir werden den Prozess von Seiten des AStA mal anstoßen und den aktuellen Stand abfragen. Ich denke wir werden die Wahl dann auch für die kommende Sitzung auf die Tagesordnung setzen lassen.