Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
| Antragsteller*in: | Emma Tigges (Parlamentarierer*in) |
|---|
Ordnungsgemäßer Umgang mit Protokollen
aus der Geschäftsordnung:
§29. Ausfertigung und Veröffentlichung
(1) Für die Ausfertigung und Richtigkeit des Protokolls und der Anwesenheitsliste ist das Präsidium
verantwortlich.
(2) Das Protokoll ist spätestens 14 Tage nach der Sitzung auf der Website des
Studierendenparlaments zu veröffentlichen. Eine verspätete Veröffentlichung ist umgehend nach
Überschreiten der Frist zu begründen.
(3) Das Protokoll soll in der folgenden Sitzung vom Studierendenparlament genehmigt werden.
Ich bitte um Einhaltung der Geschäftsordnung, um unsere parlamentarische Arbeit zu erleichtern.
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