DA1: Beschluss Fahrradverleihsystem
| Antragsteller*in: | Mo Falke (AStA) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Antragshistorie: | Version 1(25.08.2026) |
| Antragsteller*in: | Mo Falke (AStA) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Antragshistorie: | Version 1(25.08.2026) Version 1 |
Das 54. Studierendenparlament beschließt die Einführung eines solidarisch
finanzierten Fahrradverleihsystems für die Studierendenschaft der Universität
Paderborn. Der AStA wird damit beauftragt einen Vertrag mit dem Betreiber
aufzusetzen und in der ersten Sitzung des 55. Studierendenparlaments vorzulegen.
Das 54. Studierendenparlament beschließt die Einführung eines solidarisch finanzierten Fahrradverleihsystems für die Studierendenschaft der Universität Paderborn weiterzuverfolgen. Der AStA wird damit beauftragt einen Vertrag mit dem Betreiber aufzusetzen und in der ersten Sitzung des 55. Studierendenparlaments vorzulegen. Angestrebt werden sollen deutlich geringere Kosten für die Studierendenschaft, als bisher vom betreiber vorgeschlagen
Basierend auf den bisherigen Verhandlungen und Diskussionen und mit Blick auf den im Oktober anstehenden Beschluss der Beitragsordnung für das Sommersemester 2027, muss das Thema "Fahrradverleihsystem" zu einem Beschluss kommen. In der Sitzung soll sich für oder gegen eine grundsätzliche Beteiligung ausgesprochen werden (ggf. inkl. Höhe der finanziellen Unterstützung) - im Oktober soll dann der konkrete Vertrag behandelt und beschlossen werden.
Beim Antragstext handelt es sich um einen ersten Vorschlag, Änderungen können gerne nach Wunsch des StuPa eingearbeitet werden. Unter anderem wären auch die folgenden Formulierungen sinnvoll/möglich:
Das 54. Studierendenparlament beschließt die Einführung eines solidarisch finanzierten Fahrradverleihsystems für die Studierendenschaft der Universität Paderborn. Für die kostenlose Nutzung des Systems wird über den Semesterbeitrag eine Summe in Höhe von 30€ erhoben. Der Beitrag unterliegt den üblichen Regelungen bzgl. Härtefällen, Beurlaubungen, etc. - wie in den Statuten der Studierendenschaft geregelt. Der AStA wird damit beauftragt einen Vertrag mit dem Betreiber aufzusetzen und in der ersten Sitzung des 55. Studirendenparlaments vorzulegen. Der Vertrag darf eine Gesamtlaufzeit von 5 Jahren nicht überschreiten. Folgende Aspekte sollten als Teil der Vereinbarung aufgenommen werden:
Außerdem konnten wir den aktuellen Stand der Studierendenbefragung abfragen. An der Umfrage haben ca. 3000 Studierende teilgenommen und die abgegebenen Stimmen sind laut Aussage der Verwaltung auch soweit repräsentativ für die Studierendenschaft. Da die Auswertung von einem externen Anbieter durchgeführt wird, können wir aktuell allerdings keine Ergebnisse einsehen - diese werden aber vorausscihtlich bis zur Sitzung im Oktober vorliegen. Entsprechend wäre auch folgende Ergänzung im Antragstext denkbar:
Der Abschluss des Vertrags findet unter dem Vorbehalt statt, dass die Ergebnisse der Studierendenbefragung den mehrheitlichen Wunsch der Studierendenschaft nach einem solchen System wiederspiegelt.
Weitere Vorschläge sind selbstverständlich willkommen. Bei der Aushandlung der Vertragsdetails ist natürlich auch die Mitarbeit der Parlamentarier*innen möglich. Alles weitere können wir gerne in der Sitzung klären.
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