Antragsteller*in: | Torben Rehmer (Satzungsausschuss) |
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A7: Richtlinien zur Wahlwerbung
Antragstext
Das Studierendenparlament fordert alle kandidierenden Listen auf, sich bei den
kommenden Wahlen an die angehängten Richtlinien zur Wahlwerbung zu halten.
Die Wahlleitung wird dazu aufgefordert, die Einhaltung dieser Richtlinien zur
Wahlwerbung zu überprüfen.
Begründung
Der Wahlaufsichtsausschuss hat im vergangenen Jahr beschlossen, den Satzungsausschuss sowie das Referat für Hochschulpolitik darum zu bitten, eine Überarbeitung der Wahlordnung vorzubereiten. Ziel war es, verschiedene Problematiken anzugehen, die im Rahmen der letzten Wahl aufgefallen waren. Einer dieser Punkte betraf das Fehlen klarer Richtlinien zur Wahlwerbung, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung von Mailverteilern.
In der Sitzung des Satzungsausschusses vom 21.03.2025 wurde entschieden, dass angesichts des umfassenden Anpassungsbedarfs eine Neufassung der Wahlordnung erarbeitet werden soll. Diese befindet sich derzeit in Arbeit, kann jedoch nicht rechtzeitig vor den kommenden Wahlen abgeschlossen werden.
Um dennoch für die bevorstehenden Wahlen des Studierendenparlaments einen Rahmen für die Wahlwerbung zu schaffen, hat der Satzungsausschuss bereits entsprechende Richtlinien erarbeitet. Diese werden dem Studierendenparlament mit diesem Antrag vorgelegt. Ziel ist es, dass sich alle kandidierenden Listen bei der kommenden Wahl zur Einhaltung dieser Regeln verpflichten – als Übergangslösung bis zur Verabschiedung der Neufassung der Wahlordnung.
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