A5: Hochschulweite Regelung zur frühzeitigen Veröffentlichung von Klausurterminen
| Antragsteller*in: | Jacob Bergelt (Studierende*r) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Antragshistorie: | Version 1(16.07.2026) |
| Antragsteller*in: | Jacob Bergelt (Studierende*r) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Antragshistorie: | Version 1(16.07.2026) Version 1 |
Das Studierendenparlament der Universität Paderborn spricht sich für die
Einführung einer hochschulweit einheitlichen und verbindlichen Regelung aus,
nach der sämtliche Klausurtermine spätestens bis zum Ende der fünften
Vorlesungswoche eines Semesters veröffentlicht werden. Das StuPa setzt sich
gegenüber dem Rektorat, den Fakultäten und den zuständigen Gremien für die
Umsetzung einer entsprechenden Regelung ein. Dabei sollen auch die Regelungen
und Best Practices anderer Hochschulen berücksichtigt werden, an denen eine
frühzeitige Veröffentlichung der Prüfungstermine bereits erfolgreich umgesetzt
wird.
Die derzeitige Praxis unterscheidet sich zwischen Fakultäten und Lehrstühlen erheblich. Verbindliche Klausurtermine werden teilweise erst wenige Wochen vor Ende der Vorlesungszeit veröffentlicht. Dies erschwert die Vereinbarkeit von Studium, Beruf, Familie, Pflegeaufgaben und weiteren Verpflichtungen erheblich und führt zu vermeidbarer Planungsunsicherheit. Darüber hinaus werden auch Urlaubs- und Reiseplanungen unnötig erschwert oder unmöglich gemacht. Viele Studierende sind auf eine frühzeitige Planung angewiesen, um Urlaub bei Arbeitgebern zu beantragen, kostengünstige Reisen zu buchen oder familiäre Verpflichtungen mit dem Prüfungszeitraum zu koordinieren. Eine hochschulweit einheitliche Regelung schafft Transparenz, Verlässlichkeit und Gleichbehandlung für alle Studierenden. Die Bekanntgabe sämtlicher Klausurtermine spätestens bis zum Ende der fünften Vorlesungswoche (wäre variabel) bietet ausreichend Planungssicherheit und ermöglicht zugleich den Fakultäten eine angemessene organisatorische Flexibilität. Das StuPa soll sich daher mit Nachdruck für die Einführung einer verbindlichen Frist einsetzen und gemeinsam mit den zuständigen Stellen prüfen, wie eine solche Regelung unter Berücksichtigung bewährter Verfahren anderer Hochschulen an der Universität Paderborn umgesetzt werden kann.
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