Änderungen von A7 zu A7
| Ursprüngliche Version: | A7 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 22.07.2026, 14:52 |
| Neue Version: | A7 (Version 3) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 22.07.2026, 15:00 |
Titel
Antragstext
In Zeile 1:
Das 54. Studierendenparlament mögeveröffentlicht folgende Stellungnahme beschließenund auch in englischer Sprache:
Am 08.07.2026 hat der Senat der Universität Paderborn eine Änderung der
Grundordnung beschlossen. Dabei wurde jener Teil der Präambel geändert, der gemeinhin als Zivilklausel
bezeichnet wird. Aufgrund der klaren Schwächung der betreffenden Passage
muss dies als eine faktische Abschaffung der Zivilklausel verstanden werden.
Das Studierendenparlament kritisiert, dass der Prozess, der zu dieser Entscheidung
geführt hat, ausgesprochen intransparent war. Offenbar wurde vonseiten des
den Antrag stellenden Präsidiums keine Partizipation der inneruniversitären
Öffentlichkeit gewünscht. Sofern die Universität weiterhin den Anspruch
vertreten will, für Nachhaltigkeit, offenen Austausch und Vorantreiben
gesellschaftlichen Diskurses einzutreten, ist diese Intransparenz prekär.
Das Studierendenparlament stellt fest, dass auch innerhalb der beiden
betreffenden Senatssitzungen keine tatsächliche Debatte stattfand. Der zuletzt
eingebrachte, nun beschlossene Wortlaut wurde als ein Entwurf dargestellt,
auf den sich der gesamte Mittelbau der Universität verständigt habe. Dies war
jedoch nicht der Fall; tatsächlich wurde er unabgestimmt aus einem Online
Pad kopiert, worin wir den Ausdruck eines äußerst problematischen
Demokratieverständnisses sehen müssen.
Desweiteren kritisiert das Studierendenparlament, dass die Änderung primär mit
einer angeblichen Verfassungswidrigkeit von Zivilklauseln begründet wurde. Diese Begründung stützte sich auf die Einschätzung eines universitätseigenen
Arbeitsjuristen. Eine verfassungsrechtliche Expertise wurde nicht eingeholt.
Das 54. Studierendenparlament schließt sich in diesem Punkt der
Stellungnahme des 48. Studierendenparlaments zur Änderung des
Hochschulgesetzes von 2019 an, dass Zivilklauseln der Wissenschaftsfreiheit
nicht widersprechen. [siehe Anhang]
Im Gegenteil: Sie ermöglichen echte Wissenschaftsfreiheit und sind
Realisierung der klaren politischen Richtung des Grundgesetzes.
Die Vermutung liegt nahe, dass obige Begründung vorgeschoben war und nicht
der eigentlichen Motivation entspricht.
Dass eine Universität mit derart vielen internationalen Studierenden wie die
Universität Paderborn durch die Öffnung für einschlägig militärische
Forschung in Kauf nimmt, dadurch direkt oder indirekt für Tod und Leid im
direkten Kreis der eigenen Studierendenschaft mitverantwortlich zu werden,
sieht das Studierendenparlament als fatales Signal - gerade in Anbetracht einer
zunehmend militarisierten Gesellschaft. Universitäten müssen Orte des zivilen,
kooperativen Miteinanders sein; Orte des Austauschs, die im Zweifel ein
Gegengewicht zu autoritären Entwicklungen in Politik und Medien sind.
