A7: Stellungnahme zur Abschaffung der Zivilklausel
| Antragsteller*in: | Emma Tigges (StuPa) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Antragshistorie: | Version 1(17.07.2026) |
| Antragsteller*in: | Emma Tigges (StuPa) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Antragshistorie: | Version 1(17.07.2026) Version 3 |
Das 54. Studierendenparlament veröffentlicht folgende Stellungnahme und auch in
englischer Sprache:
Am 08.07.2026 hat der Senat der Universität Paderborn eine Änderung der
Grundordnung beschlossen. Dabei wurde jener Teil der Präambel geändert, der
gemeinhin als Zivilklausel
bezeichnet wird. Aufgrund der klaren Schwächung der betreffenden Passage
muss dies als eine faktische Abschaffung der Zivilklausel verstanden werden.
Das Studierendenparlament kritisiert, dass der Prozess, der zu dieser
Entscheidung
geführt hat, ausgesprochen intransparent war. Offenbar wurde vonseiten des
den Antrag stellenden Präsidiums keine Partizipation der inneruniversitären
Öffentlichkeit gewünscht. Sofern die Universität weiterhin den Anspruch
vertreten will, für Nachhaltigkeit, offenen Austausch und Vorantreiben
gesellschaftlichen Diskurses einzutreten, ist diese Intransparenz prekär.
Das Studierendenparlament stellt fest, dass auch innerhalb der beiden
betreffenden Senatssitzungen keine tatsächliche Debatte stattfand. Der zuletzt
eingebrachte, nun beschlossene Wortlaut wurde als ein Entwurf dargestellt,
auf den sich der gesamte Mittelbau der Universität verständigt habe. Dies war
jedoch nicht der Fall; tatsächlich wurde er unabgestimmt aus einem Online
Pad kopiert, worin wir den Ausdruck eines äußerst problematischen
Demokratieverständnisses sehen müssen.
Das Studierendenparlament stellt fest, dass auch innerhalb der beiden
betreffenden Senatssitzungen keine tatsächliche Debatte stattfand. Der zuletzt
eingebrachte, nun beschlossene Wortlaut wurde als ein Entwurf dargestellt,
auf den sich der gesamte Mittelbau der Universität verständigt habe. Dies warDies war
jedoch nicht der Fall; tatsächlich wurde er unabgestimmt aus einem Online
Pad kopiert, worin wir den Ausdruck eines äußerst problematischen
Demokratieverständnisses sehen müssen.
jedoch nicht der Fall.Tatsächlich stammt der Wortlaut aus einer Sammlung von Formulierungsvorschlägen, die von den Mittelbauvertretungen aus dem Fakultätsrat der Fakultät KW entwickelt wurden und dann erst kurz vor der Abstimmung als Vorschlag in den Senat eingebracht wurden. Auch solche kurzfristigen Änderungen bzw. Vorschläge sind sinnbildlich für die Intransparenz des ganzen Prozesses. Hierin müssen wir den Ausdruck eines äußerst problematischen Demokratieverständnisses sehen.
Desweiteren kritisiert das Studierendenparlament, dass die Änderung primär mit
einer angeblichen Verfassungswidrigkeit von Zivilklauseln begründet wurde. Diese
Begründung stützte sich auf die Einschätzung eines universitätseigenen
Arbeitsjuristen. Eine verfassungsrechtliche Expertise wurde nicht eingeholt.
Das 54. Studierendenparlament schließt sich in diesem Punkt der
Stellungnahme des 48. Studierendenparlaments zur Änderung des
Hochschulgesetzes von 2019 an, dass Zivilklauseln der Wissenschaftsfreiheit
nicht widersprechen. [siehe Anhang]
Im Gegenteil: Sie ermöglichen echte Wissenschaftsfreiheit und sind
Realisierung der klaren politischen Richtung des Grundgesetzes.
Die Vermutung liegt nahe, dass obige Begründung vorgeschoben war und nicht
der eigentlichen Motivation entspricht.
Dass eine Universität mit derart vielen internationalen Studierenden wie die
Universität Paderborn durch die Öffnung für einschlägig militärische
Forschung in Kauf nimmt, dadurch direkt oder indirekt für Tod und Leid im
direkten Kreis der eigenen Studierendenschaft mitverantwortlich zu werden,
sieht das Studierendenparlament als fatales Signal - gerade in Anbetracht einer
zunehmend militarisierten Gesellschaft. Universitäten müssen Orte des zivilen,
kooperativen Miteinanders sein; Orte des Austauschs, die im Zweifel ein
Gegengewicht zu autoritären Entwicklungen in Politik und Medien sind.
Das 54. Studierendenparlament veröffentlicht folgende Stellungnahme:
Am 08.07.2026 hat der Senat der Universität Paderborn eine Änderung der
Grundordnung beschlossen. Dabei wurde jener Teil der Präambel geändert, der gemeinhin als Zivilklausel
bezeichnet wird. Aufgrund der klaren Schwächung der betreffenden Passage
muss dies als eine faktische Abschaffung der Zivilklausel verstanden werden.
Die Studierendenschaft kritisiert, dass der Prozess, der zu dieser Entscheidung
geführt hat, ausgesprochen intransparent war. Offenbar wurde vonseiten des
den Antrag stellenden Präsidiums keine Partizipation der inneruniversitären
Öffentlichkeit gewünscht. Sofern die Universität weiterhin den Anspruch
vertreten will, für Nachhaltigkeit, offenen Austausch und Vorantreiben
gesellschaftlichen Diskurses einzutreten, ist diese Intransparenz prekär.
Die Studierendenschaft stellt fest, dass auch innerhalb der beiden
betreffenden Senatssitzungen keine tatsächliche Debatte stattfand. Der zuletzt
eingebrachte, nun beschlossene Wortlaut wurde als ein Entwurf dargestellt,
auf den sich der gesamte Mittelbau der Universität verständigt habe. Dies war
jedoch nicht der Fall; tatsächlich wurde er unabgestimmt aus einem Online
Pad kopiert, worin wir den Ausdruck eines äußerst problematischen
Demokratieverständnisses sehen müssen.
Desweiteren kritisiert die Studierendenschaft, dass die Änderung primär mit
einer angeblichen Verfassungswidrigkeit von Zivilklauseln begründet wurde. Diese Begründung stützte sich auf die Einschätzung eines universitätseigenen
Arbeitsjuristen. Eine verfassungsrechtliche Expertise wurde nicht eingeholt.
Das 54. Studierendenparlament schließt sich in diesem Punkt der
Stellungnahme des 48. Studierendenparlaments zur Änderung des
Hochschulgesetzes von 2019 an, dass Zivilklauseln der Wissenschaftsfreiheit
nicht widersprechen. [siehe Anhang]
Im Gegenteil: Sie ermöglichen echte Wissenschaftsfreiheit und sind
Realisierung der klaren politischen Richtung des Grundgesetzes.
Die Vermutung liegt nahe, dass obige Begründung vorgeschoben war und nicht
der eigentlichen Motivation entspricht.
Dass eine Universität mit derart vielen internationalen Studierenden wie die
Universität Paderborn durch die Öffnung für einschlägig militärische
Forschung in Kauf nimmt, dadurch direkt oder indirekt für Tod und Leid im
direkten Kreis der eigenen Studierendenschaft mitverantwortlich zu werden,
sieht die Studierendenschaft als fatales Signal - gerade in Anbetracht einer
zunehmend militarisierten Gesellschaft. Universitäten müssen Orte des zivilen,
kooperativen Miteinanders sein; Orte des Austauschs, die im Zweifel ein
Gegengewicht zu autoritären Entwicklungen in Politik und Medien sind.
Die Studierendenschaft fordert daher eine erneute Änderung der
Grundordnung, die eine Verpflichtung zu ausschließlich zivilen, nicht- militärischen und friedlichen Zwecken nicht nur als Ausdruck der eigenen
Werte und des Selbstbilds der Universität enthält, sondern dies auch an
konkrete Maßnahmen knüpft. Bei der Erarbeitung dieser Änderung müssen alle Universitätsangehörigen,
nicht nur die Vertretungen der Statusgruppen, mit einbezogen werden, um
demokratische Debatte und damit informierte Entscheidungen zu ermöglichen.
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