Studierendenparlament

Das Studierendenparlament (StuPa) besteht aus aktuell 21 Studierenden verschiedener Gruppierungen und Listen (analog zu Fraktionen im Bundestag). Es wählt und kontrolliert den AStA, legt den Haushalt der Studierendenschaft fest und entscheidet über Anträge, die die Studierenden betreffen. Um seine Aufgaben zu erfüllen kann das StuPa Ausschüsse einsetzen. Diese bestehen im Normalfall aus 7 Personen. Einer dieser Ausschüsse ist der Haushaltsausschuss (HHA), welcher in jedem StuPa existiert. Der HHA ist für die rechnerische Prüfung des Haushalts und der Abschlüsse verantwortlich.

Das StuPa ist beispielsweise für das Semesterticket zuständig. Im Auftrag des StuPas führt ein Mitglied des AStA (meist gibt es dafür einen Verkehrsreferenten oder eine Verkehrsreferentin) Verhandlungen mit den verschiedenen Verkehrsbetrieben. Das Ergebnis seiner Verhandlungen legt der*die Referent*in dann dem StuPa vor. Das StuPa entscheidet dann, ob die Verträge angenommen werden oder nicht.

Weiterhin ist das StuPa auch für die An- und Aberkennung von studentischen Initiativen und Projektbereichen verantwortlich. Diesen kann das StuPa Geld für ihre Arbeit oder spezielle Projekte zur Verfügung stellen.

Die Sitzungen des StuPa finden in der Regel einmal im Monat statt und sind gemäß der Satzung immer öffentlich.

Die Wahlen des StuPa finden in der Regel Ende Juni oder Anfang Juli statt. Wenn Du Dich vorher über die zur Wahl stehenden Listen informieren möchtest, dann besuche gerne einfach eine der StuPa-Sitzungen.

Alternativ kannst Du Dich selbst aktiv einbringen: Schließ Dich einer Liste an oder gründe Deine eigene!

Informationen zur nächsten Sitzung des Studierendenparlaments findest Du hier.

Laut der Satzung der Studierendenschaft kann jedes Mitglied der Studierendenschaft Anträge beim Präsidium des Studierendenparlaments einreichen. Dafür kannst Du einfach das Antragstool verwenden. Bei Fragen zur Antragsstellung kannst Du gerne auch an praesidium@stupa.uni-paderborn.de schreiben.

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